Anhänger
Tempo 100 für Anhänger: Voraussetzungen und X-Faktor
7 Min. Lesezeit · Stand 13. Juni 2026
Kurz: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen PKW-Gespanne und mehrspurige Kfz bis 3,5 t mit Anhänger 100 km/h fahren, wenn das Zugfahrzeug ABS hat, die Anhängerreifen jünger als 6 Jahre und mindestens für 120 km/h zugelassen sind (Index L), eine gesiegelte Tempo-100-Plakette am Heck klebt und das Massenverhältnis stimmt: zulässige Anhängermasse ≤ X-Faktor × Leermasse des Zugfahrzeugs.
Worum geht es bei der Tempo-100-Regelung?
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt PKW-Gespannen sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen bis 3,5 t mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h statt der sonst geltenden 80 km/h. Die Zulassung wird heute am Anhänger eingetragen – nicht mehr nur für eine feste Gespannkombination.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Zugfahrzeug mit ABS/ABV. Anhänger für Tempo 100 geeignet (ab Erstzulassung 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben, bei älteren Fahrzeugen Herstellerfreigabe). Anhängerreifen mindestens für 120 km/h zugelassen (Index L) und jünger als 6 Jahre (DOT auf der Flanke prüfen). Gesiegelte Tempo-100-Plakette am Heck. Stützlast nach dem kleineren Wert von Zugfahrzeug und Anhänger ausrichten. Zulässige Masse des Anhängers ≤ X-Faktor × Leermasse des Zugfahrzeugs.
Die X-Faktoren im Überblick
Der X-Faktor richtet sich nach Bremse, Schwingungsdämpfern und Stabilisierungseinrichtung. Wir bestimmen ihn im Rahmen der Begutachtung anhand der Ausstattung Ihres Anhängers.
- X = 0,3: Anhänger ohne Bremse oder mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer
- X = 0,8: Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- X = 1,0: Wohnanhänger zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder Zugfahrzeug mit fahrdynamischem Stabilitätssystem (mit Hersteller-Bestätigung und Eintragung)
- X = 1,1: andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
- X = 1,2: andere Anhänger zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung oder Zugfahrzeug mit fahrdynamischem Stabilitätssystem
Zusatzbedingung bei X = 1,1 und X = 1,2
Bei diesen Faktoren gilt zusätzlich: zulässige Anhängermasse ≤ zulässige Masse des Zugfahrzeugs und ≤ zulässige Anhängelast laut Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs.
So bekommen Sie die Tempo-100-Plakette
Ein Prüfingenieur erstellt nach §15 FZV einen Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Damit erfolgt beim Straßenverkehrsamt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I, und das Amt händigt die gesiegelte Tempo-100-Plakette aus, die am Heck des Anhängers angebracht wird. Verfügt das Zugfahrzeug zusätzlich über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem, lässt sich – mit Hersteller-Bestätigung – ein höherer X-Faktor eintragen.
Richtige Stützlast – Sicherheit im Detail
Die Stützlast ist die Kraft, mit der die Anhänger-Deichsel auf die Kupplung drückt. Optimale Stützlast bedeutet maximale Fahrstabilität. So gehen Sie vor:
- Maximale Stützlast von Zugfahrzeug und Anhänger aus Papieren bzw. Typenschild ablesen
- Anhänger so beladen, dass die Stützlast den kleineren der beiden Werte erreicht – am besten mit Stützlast- oder Personenwaage senkrecht unter dem Kupplungsmaul, Deichsel waagerecht
- Stützlast vor jeder Fahrt erneut kontrollieren
Häufige Fragen
- Brauche ich für jede neue Zugfahrzeug-Anhänger-Kombination einen Eintrag?
- Nein – seit der Änderung 2010 ist die Tempo-100-Zulassung am Anhänger eingetragen und gilt für jedes geeignete Zugfahrzeug.
- Wie alt dürfen die Reifen wirklich sein?
- Höchstens 6 Jahre, ab dem Produktionsdatum (DOT-Nummer auf der Flanke). Bei älteren Reifen verfällt die Tempo-100-Berechtigung – auch ohne erneute Plakettenkontrolle.
Geprüft von
Steven Hein
Amtlich anerkannter Prüfingenieur (GTÜ) · Inhaber Prüfstelle Am Kuchenberg, Neunkirchen
Dieser Artikel basiert auf der täglichen Prüfpraxis in unserer Prüfstelle und auf den aktuell gültigen Vorschriften (StVZO, GTÜ-Richtlinien). Stand: 13. Juni 2026.
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