Zum Hauptinhalt springen

HU-Ratgeber

HU-Mängelarten erklärt: gering, erheblich, gefährlich, verkehrsunsicher

6 Min. Lesezeit · Stand 30. Mai 2026

Kurz: Bei der HU gibt es vier Mängelkategorien nach Anlage VIIIa StVZO. Geringe Mängel: Plakette wird erteilt. Erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachprüfung innerhalb 1 Monat. Gefährliche Mängel: sofortige Beseitigung. Verkehrsunsichere Mängel: Fahrt nur noch zur Werkstatt erlaubt.

Die vier Mängelkategorien nach Anlage VIIIa StVZO

Seit 2012 werden Mängel bei der Hauptuntersuchung in vier Kategorien eingeteilt. Die Einstufung erfolgt verbindlich nach Anlage VIIIa der StVZO und ist bundesweit einheitlich.

Welche Folgen ein Befund hat, hängt nicht von der Prüfstelle ab, sondern ausschließlich von der Schwere des Mangels. Wir erklären jede Kategorie und was sie konkret für Sie bedeutet.

Geringe Mängel (GM)

Geringe Mängel sind Beanstandungen, die die Verkehrssicherheit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Beispiele: defekte Standlichtbirne, leicht poröser Wischergummi, defektes Kennzeichenlicht.

Die HU-Plakette wird trotz geringer Mängel erteilt. Sie sind verpflichtet, die Mängel zeitnah zu beheben – eine Nachprüfung ist aber nicht erforderlich. Wer mit nicht behobenen geringen Mängeln in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Erhebliche Mängel (EM)

Erhebliche Mängel beeinträchtigen die Verkehrssicherheit deutlich. Klassiker: abgefahrene Reifen unter 1,6 mm, defekte Bremsen, undichte Bremsleitungen, Rost an tragenden Teilen, defekte Beleuchtung vorne.

Die Plakette wird nicht erteilt. Sie haben einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen. Findet die Nachprüfung innerhalb dieser Frist statt und das Fahrzeug wird in derselben Prüfstelle vorgeführt, entfällt die volle HU-Gebühr – es wird nur die reduzierte Nachprüfungsgebühr von 20 € berechnet.

Gefährliche Mängel (GfM)

Gefährliche Mängel bedeuten eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit – das Fahrzeug ist aber noch fahrbar. Beispiele: einseitig ausgefallene Bremse, deutlich poröse Reifen, gebrochene Querlenker.

Keine Plakette, sofortige Beseitigung erforderlich. Sie dürfen technisch nach Hause oder in die Werkstatt fahren, sollten aber den direkten Weg wählen. Nach Reparatur ist eine Nachprüfung innerhalb eines Monats vorgesehen.

Verkehrsunsicher (VU)

Verkehrsunsichere Fahrzeuge haben Mängel, die das Fahrzeug akut nicht mehr fahrbar machen. Beispiele: Bremsversagen, Lenkspiel über zulässige Toleranz, durchgerostete Querlenkerlager.

Die Plakette wird nicht erteilt und der Prüfer ist verpflichtet, die Zulassungsstelle zu informieren. Sie dürfen das Fahrzeug nur noch auf direktem Weg zur Werkstatt oder zum Wohnort fahren – idealerweise per Abschleppwagen. Weiterfahrt im normalen Verkehr ist nicht mehr zulässig.

Was tun, wenn die HU nicht bestanden wurde?

Lassen Sie sich nicht stressen – bei erheblichen Mängeln haben Sie einen vollen Monat Zeit für die Reparatur. Wichtig: Die Nachprüfung muss innerhalb dieses Monats in derselben Prüfstelle erfolgen, sonst wird die volle HU-Gebühr fällig.

Tipp: Bringen Sie den ausgedruckten Mängelbericht zur Werkstatt mit. Die Mängel sind dort eindeutig nummeriert, sodass die Werkstatt genau weiß, was zu tun ist. Nach der Reparatur einfach Termin zur Nachprüfung online buchen.

Häufige Fragen

Was kostet die Nachprüfung nach erheblichen Mängeln?
Bei uns 20 € brutto – aber nur, wenn die Nachprüfung innerhalb eines Monats nach der ursprünglichen HU bei uns erfolgt. Außerhalb der Frist wird die volle HU-Gebühr berechnet.
Kann ich mit erheblichen Mängeln noch fahren?
Ja, das Fahrzeug ist verkehrsrechtlich noch fahrbar – aber Sie sollten zeitnah reparieren. Bei Polizeikontrollen droht ein Mängelbericht ans Straßenverkehrsamt.

HU-Termin online buchen

GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen – Direktbestätigung in 60 Sekunden.

Termin wählen

Weiterlesen

Andere Ratgeber-Artikel