HU-Mängel
HU nicht bestanden – was tun?
Kurz: Es gibt vier Mängelkategorien: ohne, gering, erheblich und gefährlich. Bei geringen Mängeln gibt es trotzdem die Plakette. Bei erheblichen Mängeln müssen die Punkte innerhalb eines Monats behoben und nachgeprüft werden – die Nachkontrolle kostet 20 €. Bei gefährlichen/verkehrsunsicheren Mängeln darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und muss abgeschleppt werden.
Wenn bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt werden, ist das kein Weltuntergang – die meisten Fahrzeuge bestehen die HU am Ende problemlos. Entscheidend ist, in welche der vier offiziellen Mängelkategorien ein Befund fällt.
Ohne Mängel: Sie bekommen sofort die neue Prüfplakette für das hintere Kennzeichen. Geringe Mängel (z. B. eine defekte Glühlampe oder kleinere Beanstandungen) führen ebenfalls zur Plakettenerteilung – die Punkte müssen aber unverzüglich behoben werden und stehen im Prüfbericht.
Bei erheblichen Mängeln – etwa defekten Bremsen, durchgerosteten tragenden Teilen oder ausgeschlagenen Spurstangenköpfen – wird keine Plakette zugeteilt. Sie haben einen Monat Zeit, die Mängel reparieren zu lassen und zur Nachkontrolle vorzufahren (Kosten: nur 20 €). Verpassen Sie die Frist, ist eine komplette neue HU notwendig.
Gefährliche / verkehrsunsichere Mängel bedeuten, dass das Fahrzeug akut nicht mehr betriebssicher ist. In diesem Zustand darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und muss abgeschleppt werden. Wir besprechen jeden Befund verständlich mit Ihnen, zeigen die Ursache direkt am Fahrzeug und geben eine klare Reparaturempfehlung – damit Sie genau wissen, was zu tun ist.
- Ohne Mängel: Plakette sofort
- Geringe Mängel: Plakette + Reparaturempfehlung
- Erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachkontrolle innerhalb 1 Monat (20 €)
- Gefährliche Mängel: keine Plakette, kein Weiterfahren im Straßenverkehr, Abschleppen erforderlich
- Nachkontrolle: nur die beanstandeten Punkte werden geprüft
- Beratung: jeder Befund wird verständlich erklärt
Häufige Fragen
Antworten zum Thema
- Welche Mängelkategorien gibt es bei der HU?
- Vier Kategorien: 'ohne Mängel' (Plakette sofort), 'geringe Mängel' (Plakette, Mängel sind zu beheben), 'erhebliche Mängel' (keine Plakette, Nachuntersuchung innerhalb eines Monats) und 'gefährliche / verkehrsunsichere Mängel' (keine Plakette, Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, sofortige Reparatur erforderlich).
- Was kostet die Nachuntersuchung nach Mängeln?
- 20 € – sofern sie innerhalb eines Monats nach der HU erfolgt. Wir prüfen dabei gezielt nur die zuvor festgestellten Mängel, nicht das gesamte Fahrzeug.
- Was passiert, wenn ich die Monatsfrist für die Nachkontrolle verpasse?
- Dann ist eine komplette neue HU fällig (165 € für PKW), weil zwischenzeitlich neue Mängel entstanden sein könnten. Halten Sie die Frist also unbedingt ein.
- Bekomme ich die HU-Plakette bei geringen Mängeln trotzdem?
- Ja. 'Geringe Mängel' (z. B. defekte Glühlampe) führen zur Plakette, müssen aber unverzüglich behoben werden. Sie sind im Prüfbericht dokumentiert.
- Was sind typische 'erhebliche Mängel'?
- Defekte Bremsen oder ungleiche Bremswirkung, durchgerostete tragende Teile, defekte Beleuchtung, ausgeschlagene Spurstangenköpfe, defekte Stoßdämpfer, fehlende oder defekte Sicherheitsgurte, deutliche Ölverluste.
- Was bedeutet 'verkehrsunsicher'?
- Das Fahrzeug ist nicht mehr betriebssicher – z. B. komplett ausgefallene Bremsen, gebrochene tragende Teile oder akute Brandgefahr. Das Fahrzeug darf in diesem Zustand nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und muss abgeschleppt werden.
- Werden Mängel mit mir direkt besprochen?
- Ja – wir erklären jeden Befund verständlich, zeigen die Ursache am Fahrzeug und geben eine klare Empfehlung zur Reparatur. Sie verlassen die Prüfstelle mit einem schriftlichen Prüfbericht und wissen genau, was zu tun ist.
Bereit? Termin in 60 Sekunden buchen.
Wunschtermin online sichern – mit Direktbestätigung per E-Mail.