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Checkliste

Was muss ich zur HU mitbringen?

Kurz: Pflicht ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei Umbauten zusätzlich alle ABEs, Teilegutachten oder §19(3)-Eintragungen. Das Fahrzeug sollte sauber und verkehrssicher sein – Licht, Reifen und Wischer vorab kurz prüfen.

Damit Ihre Hauptuntersuchung zügig und ohne Komplikationen abläuft, sollten Sie ein paar wenige Punkte beachten. Die wichtigste Pflichtunterlage ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich Fahrzeugschein). Damit kann der Prüfingenieur Halter, Fahrzeugdaten und alle bereits eingetragenen Änderungen abgleichen.

Wenn an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen wurden, die noch nicht in den Papieren stehen – etwa Tieferlegung, Spurverbreiterung, Sportfahrwerk, Auspuffanlage, Felgen oder andere technische Änderungen – bringen Sie bitte alle vorhandenen ABEs, Teilegutachten und §19(3)-Eintragungen mit. So vermeiden Sie, dass diese Punkte als unzulässige Veränderungen bewertet werden.

Das Fahrzeug sollte sauber genug sein, dass Unterboden, Achsen, Bremsen und Motorraum eindeutig beurteilt werden können. Bei starker Verschmutzung kann die Prüfung im Zweifel nicht vollständig durchgeführt werden.

Ein kurzer Selbstcheck vor dem Termin spart in vielen Fällen eine Nachkontrolle: Funktionieren alle Leuchten? Sind die Reifen über 1,6 mm Profil und ohne Risse? Spritzt das Wischwasser? Funktioniert die Hupe? Sind Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten (nicht abgelaufen) an Bord?

  • Pflicht: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Umbauten: ABEs, Teilegutachten, §19(3)-Eintragungen
  • Selbstcheck: Beleuchtung komplett, Hupe, Wischer, Wischwasser
  • Reifen: Mindestens 1,6 mm Profil, keine Risse, ausreichend Druck
  • Sicherheitsausstattung: Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten (nicht abgelaufen)
  • Sauberkeit: Unterboden, Achsen, Motorraum frei beurteilbar
  • Nicht nötig: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Stand: 31. August 2026 · geprüft von Steven Hein, amtlich anerkannter Prüfingenieur der GTÜ.

Häufige Fragen

Antworten zum Thema

Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?
Pflicht ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bei eingetragenen Umbauten ergänzend alle ABEs, Teilegutachten oder §19(3)-Eintragungen, die nicht bereits in den Papieren stehen. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird normalerweise nicht benötigt.
Muss das Fahrzeug zur HU sauber sein?
Ja, vor allem der Unterboden, die Achsen und der Motorraum sollten so sauber sein, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile beurteilt werden können. Stark verschmutzte Fahrzeuge können sonst nicht vollständig geprüft werden.
Was sollte ich vor der HU am Auto selbst checken?
Funktion aller Leuchten (Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Rückfahrlicht, Bremslicht, Nebelschluss), Scheibenwischer und -wascher, Hupe, Reifenprofil (mind. 1,6 mm) und ‑zustand, Bremsflüssigkeitsstand, Warndreieck, Verbandkasten (nicht abgelaufen) und Warnweste.
Brauche ich für die AU separate Unterlagen?
Nein – die Abgasuntersuchung ist Teil der HU und wird auf dem gleichen Prüfbericht erfasst. Eine separate AU-Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Was ist bei Wohnmobilen besonders zu beachten?
Im Rahmen der HU nach § 29 StVZO müssen die sicherheitsrelevanten Teile der Gasanlage geprüft werden – Heizung, Leitungen, Absperrventile und Flaschenkasten bzw. Gastank, einschließlich Dichtheitsprüfung. Dafür sind Messgerät, Anschluss und Vorbereitung genauso nötig wie für die vollständige Prüfung nach G 607. Diese Dichtheitsprüfung ist bei jeder HU erneut vorgeschrieben – auch eine erst kürzlich ausgestellte G 607-Bescheinigung ersetzt sie nicht. Deshalb prüfen wir Fahrzeuge mit eingebauter Gasanlage ausschließlich gemeinsam mit der kompletten G 607 (zusätzlich Kocher, Kühlschrank etc.) – separat berechnet, inklusive offizieller Prüfbescheinigung mit 2 Jahren Gültigkeit. Das spart Ihnen einen zweiten Termin und ist günstiger als zwei getrennte Anfahrten. Bringen Sie außerdem die Auflastungspapiere mit, falls das zulässige Gesamtgewicht nachträglich geändert wurde.
Was, wenn die HU schon abgelaufen ist?
Eine bis zu zwei Monate überzogene HU führt nicht automatisch zu einer vertieften Prüfung – ab dem dritten Monat allerdings schon, und es droht ein Bußgeld bei Polizeikontrollen. Sie können trotzdem jederzeit einen Termin buchen.
Muss der Halter persönlich erscheinen?
Nein – jede berechtigte Person kann das Fahrzeug zur HU bringen. Wichtig ist nur, dass der Fahrzeugschein dabei ist.

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