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Oldtimer

Oldtimer: 15 Fragen und Antworten zur Oldtimer-Richtlinie

8 Min. Lesezeit · Stand 13. Juni 2026

Kurz: Ein Fahrzeug gilt als Oldtimer, wenn die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, der Pflege- und Erhaltungszustand gut ist und die Hauptbaugruppen weitgehend dem Originalzustand entsprechen. Für H- und rotes 07-Kennzeichen ist eine Begutachtung nach §23 StVZO nötig. H-Kennzeichen-Fahrzeuge zahlen 191,73 € Kfz-Steuer (Krad 46,02 €) und müssen weiter zur HU. 07-Kennzeichen entfällt die HU-Pflicht.

Ziel der Oldtimer-Richtlinie

Die Oldtimer-Richtlinie von 2011 vereinfacht die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen. Der Anforderungskatalog wurde gestrafft, die inhaltlichen Kriterien bleiben unverändert, und die alte Bewertungsskala wurde abgeschafft.

Für welche Kennzeichen ist die §23-Begutachtung nötig?

Für die Zuteilung des roten 07-Kennzeichens und des H-Kennzeichens benötigen Sie ein Gutachten nach §23 StVZO. Durchführen darf das jede in Deutschland amtlich anerkannte Überwachungsinstitution wie die GTÜ.

Mindestalter und Kriterien

Erstzulassung oder erstmaliges Inverkehrbringen muss nachweislich mehr als 30 Jahre zurückliegen. Zusätzlich muss das Fahrzeug einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen, die Hauptbaugruppen müssen weitgehend originalgetreu oder zeitgenössisch ersetzt sein und der Originaleindruck darf nicht durch nicht passende Ausstattung beeinträchtigt sein.

Welche Abweichungen vom Original sind erlaubt?

Erlaubt sind Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich oder üblich waren, technische Änderungen, die innerhalb der Baureihe ohnehin zulässig waren, sowie nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren ausgeführt wurden.

Originalität nachweisen

Geeignete Nachweise sind: damalige Gutachten, Zulassungsbescheinigung Teil II eines baugleichen Fahrzeugs, Herstellerfreigaben, Fachliteratur, Originalprospekte und Betriebsanleitungen, alte Testberichte. Recherchen z. B. über gtue-classic.de erleichtern die Suche – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Nachrüst-Katalysator und H-Kennzeichen

Aus Umweltschutzgründen ist die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen grundsätzlich erlaubt, sofern die Zulässigkeit nachgewiesen werden kann. Das H-Kennzeichen ist dadurch nicht gefährdet.

Welche Kennzeichenarten gibt es?

Saisonkennzeichen (Gültigkeit am rechten Rand, z. B. 04/10), das auch in Kombination mit dem H-Kennzeichen erlaubt ist; Kurzzeitkennzeichen (max. 5 Tage für Prüf- und Überführungsfahrten); reguläres Kennzeichen; Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge derselben Klasse, auch für H-Fahrzeuge zugelassen.

HU-Pflicht und AU bei Oldtimern

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen weiterhin zur HU und ggf. AU. Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen unterliegen keiner periodischen Überwachung – die Verantwortung liegt vollständig bei Halter und Fahrer.

AU-Pflicht besteht für Ottomotoren ab Erstzulassung 01.07.1969, für Diesel ab 01.01.1977 und für Krafträder ab 01.01.1989.

Steuer und weitere Infos

Pauschale Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen: 191,73 € pro Jahr für PKW, 46,02 € für Krafträder (Stand 2023). Vergleichen lässt sich die aktuelle Besteuerung über den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Häufige Fragen

Wie alt muss das Fahrzeug genau sein?
Maßgeblich sind Tag und Monat der Erstzulassung. Ein 1996 erstzugelassenes Fahrzeug kann frühestens 2026 das H-Kennzeichen erhalten.
Brauche ich für ein 07-Kennzeichen jährlich eine HU?
Nein. 07-Fahrzeuge unterliegen keiner periodischen Überwachung. Die Verantwortung für den Zustand trägt der Halter.

Geprüft von

Steven Hein

Amtlich anerkannter Prüfingenieur (GTÜ) · Inhaber Prüfstelle Am Kuchenberg, Neunkirchen

Dieser Artikel basiert auf der täglichen Prüfpraxis in unserer Prüfstelle und auf den aktuell gültigen Vorschriften (StVZO, GTÜ-Richtlinien). Stand: 13. Juni 2026.

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