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Oldtimer & §23 StVZO

H-Kennzeichen – Voraussetzungen & Begutachtung

Kurz: Das H-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge ab 30 Jahren in weitgehend originalem, gepflegtem Zustand. Notwendig ist ein Gutachten nach §23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Prüfingenieur. Bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen kostet die PKW-Oldtimer-Begutachtung inkl. HU 285 €, beim Motorrad 155 € – beides am gleichen Termin.

Das H-Kennzeichen kennzeichnet ein Fahrzeug rechtlich als Oldtimer im Sinne des §2 Nr. 22 FZV. Damit verbunden sind eine pauschale Kfz-Steuer (PKW 191,73 €, Motorrad 46,02 € pro Jahr), die Befreiung von allen Umweltzonen-Einfahrverboten sowie häufig günstigere Versicherungstarife.

Voraussetzung ist ein erfolgreich bestandenes Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO. Geprüft werden Originalitätsgrad, technischer Zustand, Erhaltungsgrad und die Frage, ob das Fahrzeug der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient. Wir vergeben dabei die Zustandsnoten 1 bis 4 – schlechter bewertete Fahrzeuge können das H-Kennzeichen nicht erhalten.

Mitzubringen sind: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), nach Möglichkeit Teil II (Brief), alle Eintragungen, Belege zu Restaurierungen, Originalfotos sowie ein eventuell vorhandenes älteres Oldtimer-Gutachten. Zeitgenössische Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung sind zulässig – spätere Modifikationen wie moderne Felgen, Tieferlegungen oder Leistungssteigerungen gefährden die H-Zulassung.

Begutachtung und HU werden in einem Termin erledigt: PKW-Oldtimer 285 € brutto, Motorrad-Oldtimer 155 € brutto. So sparen Sie einen zusätzlichen Werkstattbesuch.

  • Mindestalter: 30 Jahre ab Erstzulassung (Tag und Monat zählen)
  • Originalität: weitgehend originaler oder zeitgenössisch umgebauter Zustand
  • Gutachten: §23 StVZO mit Zustandsnote 1–4
  • PKW-Oldtimer inkl. HU: 285 € brutto
  • Motorrad-Oldtimer inkl. HU: 155 € brutto
  • Steuervorteil: 191,73 € PKW / 46,02 € Motorrad pauschal pro Jahr
  • Umweltzonen: Einfahrt überall erlaubt – auch ohne Plakette

Häufige Fragen

Antworten zum Thema

Welche Voraussetzungen gelten für ein H-Kennzeichen?
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (Datum der Erstzulassung), sich in einem weitgehend originalen, gepflegten Zustand befinden und der Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Maßgeblich ist das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO.
Was kostet die Oldtimer-Begutachtung bei der GTÜ Hein?
PKW-Oldtimer inkl. HU: 285 € brutto. Motorrad-Oldtimer inkl. HU: 155 € brutto. Beides am gleichen Termin – Begutachtung nach §23 StVZO und Hauptuntersuchung in einem Durchgang.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), nach Möglichkeit Teil II (Brief), alle vorhandenen Eintragungen, Belege zu Restaurierungen, Originalfotos und – falls vorhanden – ein bestehendes Oldtimer-Gutachten.
Werden Umbauten akzeptiert?
Zeitgenössische Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung sind grundsätzlich zulässig. Spätere Umbauten gefährden die H-Zulassung – insbesondere moderne Felgen, Tieferlegungen, nicht periodengerechte Auspuffanlagen oder Leistungssteigerungen.
Welche Vorteile bringt das H-Kennzeichen?
Pauschale Kfz-Steuer (191,73 € PKW, 46,02 € Motorrad pro Jahr), Befreiung von Umweltzonen-Beschränkungen (auch ohne Plakette) und in vielen Fällen günstigere Oldtimer-Versicherungstarife.
Wie alt muss das Fahrzeug genau sein?
Stichtag ist die Erstzulassung. Ein 1996 erstzugelassenes Fahrzeug kann frühestens 2026 ein H-Kennzeichen erhalten. Maßgeblich ist Tag und Monat der Erstzulassung – nicht das Baujahr.

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