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HU-Checkliste

HU-Checkliste land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

6 Min. Lesezeit · Stand 13. Juni 2026

Kurz: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen werden je nach Höchstgeschwindigkeit und Gewicht alle 12 oder 24 Monate zur HU geführt. Geprüft werden Beleuchtung, Bereifung, Radabdeckungen, Sichtverhältnisse, Brems- und Lenkanlage, Anhängerkupplung sowie Korrosion und Zusatzausstattung.

1. Beleuchtung

Alle lichttechnischen Einrichtungen funktionieren, gleiche Lichtstärke paarweiser Leuchten, Gehäuse unbeschädigt, Kontrollleuchten ok, erforderliche Warnkennzeichnungen und Zusatzbeleuchtung angebracht. Rückstrahler rund oder viereckig – keinesfalls dreieckig.

2. Räder und Bereifung

Felgen ohne Schäden oder Rissbildung, Reifen ohne Einschnitte/Beulen/Risse, Mindestprofil 1,6 mm im Hauptprofil, Reifengröße achsweise identisch und passend zu Fahrzeugpapieren oder Herstellerbeiblatt.

3. Radabdeckungen

Alle Räder ausreichend abgedeckt, Radabdeckungen unbeschädigt und befestigt.

4. Sichtverhältnisse

Außenspiegel vorhanden und unbeschädigt, Frontscheibe unbeschädigt, Scheibenwaschanlage gefüllt und funktionsfähig.

5. Bremsanlage

Einzelradbremse am Pedal für die Straßenfahrt ordnungsgemäß verriegelbar, Feststellbremse in jeder Position fest- und lösbar, Fuß- und Handbremse spielfrei und rutschfest, Fahrzeug läuft beim Bremsen geradeaus, Bremswirkung von Betriebs- und Feststellbremse ausreichend (Räder blockieren). Kupplungsköpfe für die Anhängerbremsanlage dicht.

6. Lenkanlage und Fahrwerk

Lenkung ohne Geräusche, leichtgängig, ohne übermäßiges Spiel. Gelenkköpfe der Spur- und Schubstangen spielfrei und gesichert, Lenkzylinder der Servolenkung dicht.

7. Verbindungseinrichtungen

Anhängerkupplung ausreichend befestigt, spielfrei und gesichert, in ordnungsgemäßem Zustand. Anhängebolzen vorhanden und spielfrei sicherbar, Anhängersteckdose in Ordnung.

8. Korrosion und Sonstiges

Keine scharfkantigen Teile, keine Durchrostungen, Batterie befestigt mit abgedecktem Pluspol, Hupe funktioniert, Warndreieck vorhanden, Kennzeichen lesbar, FIN und Typenschild vorhanden, technische Änderungen eingetragen, Fahrersitz unbeschädigt und befestigt, Tacho funktioniert, Motor und Getriebe dicht.

HU-Intervalle für LoF-Zugmaschinen

Zugmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ≤ 40 km/h: HU alle 24 Monate, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Über 40 km/h und zGM unter 3,5 t: HU alle 12 Monate. Über 40 km/h und zGM über 7,5 t: zusätzlich Sicherheitsprüfung je nach Erstzulassung und Gewicht.

Häufige Fragen

Wo kann ich den Traktor zur HU bringen?
Wir prüfen Traktoren bis 7,5 t zGM direkt in der Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen. Für größere Maschinen vereinbaren wir gerne einen Vor-Ort-Termin.
Was passiert bei abgelaufenem Termin?
Nach Anlage VIII StVZO greift ab zwei Monaten Überschreitung der vertiefte Prüfumfang mit Aufschlag. Bitte rechtzeitig Termin buchen.

Geprüft von

Steven Hein

Amtlich anerkannter Prüfingenieur (GTÜ) · Inhaber Prüfstelle Am Kuchenberg, Neunkirchen

Dieser Artikel basiert auf der täglichen Prüfpraxis in unserer Prüfstelle und auf den aktuell gültigen Vorschriften (StVZO, GTÜ-Richtlinien). Stand: 13. Juni 2026.

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