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Änderungsabnahme §19(3)

Tieferlegung eintragen – schnell & rechtssicher

Kurz: Die Eintragung einer Tieferlegung erfolgt als Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO und kostet bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen ab 73 € brutto. Mitzubringen sind Fahrzeugschein und das vollständige Teilegutachten oder die ABE des Fahrwerks. Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis – mit allen versicherungs- und bußgeldrechtlichen Folgen.

Sobald Sie Federn, ein Gewindefahrwerk oder ein Sportfahrwerk verbauen, das nicht in den Fahrzeugpapieren steht, brauchen Sie eine Eintragung nach §19(3) StVZO. Liegt diese nicht vor, erlischt mit dem ersten Meter auf öffentlicher Straße die Betriebserlaubnis: Bußgeld, Punkte in Flensburg und – im Schadensfall – Probleme mit der Versicherung sind die Folge.

Bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg prüft der amtlich anerkannte Prüfingenieur, ob der Umbau dem mitgeführten Teilegutachten oder der ABE entspricht. Maßgeblich sind die dort fahrzeugspezifisch hinterlegten Maße, die Auflagen (z. B. zusätzliche Anbauteile, Reifenkombinationen) sowie die gesetzliche Mindestbodenfreiheit von 80 mm bei voller Beladung.

Der Termin selbst dauert in der Regel 30–45 Minuten. Wir kontrollieren Bodenfreiheit, Radhaus-Abstände, Verschraubung, gegebenenfalls Achsgeometrie und vergleichen das Ergebnis mit dem Gutachten. Bei erfolgreicher Abnahme erhalten Sie sofort einen Prüfbericht, mit dem Sie die Änderung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Tipp: Kombinieren Sie die Tieferlegung mit der Eintragung anderer Umbauten (Felgen, Endschalldämpfer, Spurverbreiterungen) zu einem Termin – das ist deutlich günstiger als mehrere Einzelabnahmen.

  • Preis: ab 73 € brutto (§19(3) StVZO)
  • Dauer: in der Regel 30–45 Minuten
  • Mitzubringen: Fahrzeugschein + vollständiges Teilegutachten/ABE
  • Mindestbodenfreiheit: 80 mm bei voller Beladung
  • Kombinierbar: mit Felgen, Auspuff, Spurplatten etc.
  • Sofort: Prüfbericht für die Zulassungsstelle direkt nach der Abnahme

Häufige Fragen

Antworten zum Thema

Was kostet die Eintragung einer Tieferlegung?
Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO startet bei 73 € brutto. Der genaue Preis hängt vom Umfang der Prüfung ab (Fahrwerk allein, Kombination mit Felgen, Spurplatten o. Ä.).
Welche Unterlagen brauche ich für die Eintragung?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die ABE oder das Teilegutachten des Fahrwerks/der Federn (komplett, inkl. aller Anhänge und Auflagen), bei kombinierten Umbauten zusätzlich alle weiteren Bauteilgutachten.
Wie tief darf ich legen?
Maßgeblich ist immer das Teilegutachten oder die ABE des verbauten Bauteils. Dort sind die zulässigen Tieferlegungsmaße fahrzeugspezifisch hinterlegt. Ohne Gutachten ist eine Eintragung nicht möglich.
Muss ich die Tieferlegung sofort eintragen lassen?
Ja. Sobald das Fahrzeug auf öffentlichem Grund bewegt wird und nicht der eingetragenen Konfiguration entspricht, erlischt die Betriebserlaubnis. Folge: Bußgeld, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes.
Welche Mindestbodenfreiheit ist vorgeschrieben?
Bei voller Beladung darf das Fahrzeug zwischen den Achsen mindestens 80 mm Bodenfreiheit nicht unterschreiten (für eine 2 m breite Bodenwelle). Zusätzlich gelten Mindestabstände der Reifen zum Radhaus.
Brauche ich für Sportfedern auch eine Eintragung?
Wenn die Sportfedern eine ABE haben, die Einbau und Verwendung ohne Eintragungspflicht abdeckt, reicht das mitgeführte ABE-Dokument. Sobald nur ein Teilegutachten vorliegt, ist die Änderungsabnahme verpflichtend.

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