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Prüfleistung

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Eintragung von Umbauten und technischen Änderungen mit Teilegutachten – Felgen, Fahrwerke, Auspuff, Spurverbreiterungen u. v. m.

Kurz: Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen: ab 73 €, Zeitfenster im Kalender 30 Min., typische Prüfdauer 30–45 Min. Termin online mit persönlicher Terminbestätigung – Zahlung vor Ort (bar, EC, Kreditkarte).

Zeitfenster im Kalender: 30 Min. · typische Prüfdauer: 30–45 Min. ab 73,00 € inkl. MwSt.

Beschreibung

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungen vornehmen, die in den Papieren nicht vorgesehen sind, brauchen Sie häufig eine Abnahme nach §19(3) StVZO – etwa bei neuen Felgen mit Teilegutachten, Sportfahrwerken, Spurverbreiterungen oder anderen Anbauten.

Wir prüfen die ordnungsgemäße Montage anhand des Teilegutachtens und stellen Ihnen eine Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung gehen Sie zur Zulassungsstelle und lassen die Änderung offiziell in den Fahrzeugschein eintragen.

Was wird geprüft

  • Prüfung der Übereinstimmung Bauteil ↔ Teilegutachten / ABE mit Auflagen
  • Sachgemäße Montage und Befestigung
  • Auflageneinhaltung (z. B. Bördeln, Karosseriearbeiten, andere Reifen)
  • Sicherheits- und Verkehrsrelevanz der Änderung
  • Ausstellung der §19(3)-Bescheinigung

Häufige Fragen

Weitere Leistungen