Beschreibung
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungen vornehmen, die in den Papieren nicht vorgesehen sind, brauchen Sie häufig eine Abnahme nach §19(3) StVZO – etwa bei neuen Felgen mit Teilegutachten, Sportfahrwerken, Spurverbreiterungen oder anderen Anbauten.
Wir prüfen die ordnungsgemäße Montage anhand des Teilegutachtens und stellen Ihnen eine Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung gehen Sie zur Zulassungsstelle und lassen die Änderung offiziell in den Fahrzeugschein eintragen.
Was wird geprüft
- Prüfung der Übereinstimmung Bauteil ↔ Teilegutachten / ABE mit Auflagen
- Sachgemäße Montage und Befestigung
- Auflageneinhaltung (z. B. Bördeln, Karosseriearbeiten, andere Reifen)
- Sicherheits- und Verkehrsrelevanz der Änderung
- Ausstellung der §19(3)-Bescheinigung