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Glossar

Begriffe rund um HU & Änderungsabnahmen

Kurz: Verständliche Definitionen der wichtigsten Begriffe rund um Hauptuntersuchung (§29 StVZO), Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO und H-Kennzeichen – mit Rechtsgrundlage.

HU(Hauptuntersuchung)§29 StVZO
Gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung aller in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. Wird alle 24 Monate fällig (Neufahrzeuge PKW: 36 Monate). Bei bestandener Prüfung wird die runde Plakette am hinteren Kennzeichen erneuert.
AU(Abgasuntersuchung)§47a StVZO i.V.m. §29 StVZO
Prüfung der Schadstoffemissionen und der Funktion des Abgasreinigungssystems. Seit 2010 fester Bestandteil der HU und nicht mehr separat ausweisbar. Bei Fahrzeugen mit OBD-Schnittstelle erfolgt zusätzlich eine elektronische Auslesung.
SP(Sicherheitsprüfung)§29 StVZO Anlage VIII
Zusätzliche Prüfung der Brems-, Fahrgestell- und Verbindungseinrichtungen für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Anhänger ab 10 t sowie Kraftomnibusse. Erfolgt im Wechsel zur HU.
Änderungsabnahme(Begutachtung nach §19 Abs. 3 StVZO)§19(3) StVZO
Einzelabnahme von Änderungen am Fahrzeug (z.B. Tieferlegung, Felgen, Auspuffanlage, Spurverbreiterung), die nicht durch eine ABE abgedeckt sind oder bei denen die ABE-Auflagen prüfungspflichtig sind. Ergebnis ist eine Abnahmebescheinigung zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung.
ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis)
Vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Genehmigung für ein Bauteil oder Zubehörteil. Liegt eine vollständige ABE ohne Auflagen vor, ist keine Änderungsabnahme nötig – das Dokument muss aber im Fahrzeug mitgeführt werden. ABEs mit Auflagen erfordern eine §19(3)-Abnahme.
Teilegutachten
Sachverständigengutachten für Bauteile ohne ABE. Berechtigt zur Montage, erfordert aber zwingend eine anschließende Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO und Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung(Certificate of Conformity (CoC))
Europäisches Konformitätsdokument für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung. Wird vom Hersteller ausgestellt und enthält alle technischen Daten – wird bei Zulassung und teilweise bei Abnahmen benötigt.
Vertiefte HU§29 StVZO Anlage VIII Nr. 2.1
Erweiterte Hauptuntersuchung mit zusätzlichen Prüfschritten, vorgeschrieben wenn die HU-Frist seit 2 Monaten oder mehr überschritten ist. Auf den HU-Anteil wird ein Aufschlag von 20 % erhoben; der AU-Anteil bleibt unverändert.
Nachkontrolle(Nachuntersuchung)
Erneute Prüfung der bei der HU beanstandeten Mängel. Muss innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung erfolgen, sonst wird eine vollständige neue HU fällig. Gebühr bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg: 20 €.
HU-Plakette
Runde Klebeplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen. Die Farbe wechselt jährlich (2026: rosa). Die innere Zahl zeigt den Monat, die äußere das Jahr der nächsten fälligen HU.
H-Kennzeichen(Historisches Kennzeichen)§23 StVZO
Spezialkennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren mit weitgehend originalem Zustand, gutem Erhaltungszustand und kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut-Status. Voraussetzung ist ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO. Vorteile: pauschale Kfz-Steuer (PKW 191,73 € / Jahr), Befreiung von Umweltzonen.
Oldtimer-Gutachten§23 StVZO
Begutachtung eines mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs auf Originalzustand, Erhaltungszustand und kulturhistorische Bedeutung. Wird in Kombination mit einer HU durchgeführt. Bei positiver Bewertung ist das Fahrzeug für die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen freigegeben.
StVZO(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Deutsche Rechtsverordnung, die die technischen Anforderungen an Fahrzeuge und ihre Zulassung zum Straßenverkehr regelt. Grundlage für HU, AU, SP und Änderungsabnahmen.
GTÜ(Gesellschaft für Technische Überwachung mbH)
Eine der großen amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in Deutschland für die Durchführung von HU, AU und sonstigen technischen Prüfungen. Die GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen wird vom Ingenieurbüro Steven Hein als selbstständige GTÜ-Partnerprüfstelle betrieben.
Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)
Amtliches Dokument zum Nachweis der Zulassung. Muss zur HU zwingend mitgebracht werden – ohne Fahrzeugschein keine Prüfung. Enthält alle eingetragenen Änderungen und technischen Daten.
Zulassungsbescheinigung Teil II(Fahrzeugbrief)
Eigentumsnachweis für das Fahrzeug. Wird bei der HU nicht benötigt, aber bei manchen Änderungsabnahmen (z.B. Motorumbau) verlangt.
OBD(On-Board-Diagnose)
Elektronische Selbstdiagnose des Fahrzeugs zur Überwachung emissionsrelevanter Bauteile. Bei der AU wird das OBD-System über die genormte Schnittstelle ausgelesen. Aktive Fehlercodes können zum Nichtbestehen führen.

Stand: 30. Mai 2026 · Quellen: StVZO, GTÜ-Prüfrichtlinien, KBA.

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