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Änderungsabnahme §19(3)

Felgen eintragen – ABE oder Teilegutachten

Kurz: Eine Felgeneintragung ist immer dann nötig, wenn keine ABE für genau Ihre Fahrzeug-Variante vorliegt. Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO kostet bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen ab 73 € brutto. Mitzubringen: Fahrzeugschein und das vollständige Teilegutachten oder die ABE der Felgen.

Bei der Eintragung neuer Felgen entscheidet das mitgeführte Dokument: Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), die exakt Ihre Fahrzeug-Variante (Typ, Hubraum, Bauzeitraum) abdeckt, müssen Sie nur im Fahrzeug mitführen – keine Eintragung. Liegt nur ein Teilegutachten vor, ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO zwingend.

Wir prüfen vor Ort: korrekte Reifen-Felgen-Kombination (Größe, Tragfähigkeit LI, Geschwindigkeitsindex SI), Einhaltung aller im Gutachten genannten Auflagen, ausreichende Radhausabstände und Bodenfreiheit. Häufig schreibt das Gutachten zusätzliche Anbauteile vor (z. B. Bördelung des Radhauses, Kotflügelverbreiterungen).

Praktisch: Wer gleichzeitig Felgen + Tieferlegung + Spurplatten verbaut, sollte alle Umbauten in einem Termin gemeinsam eintragen lassen. Das ist deutlich günstiger als drei getrennte Abnahmen – und vermeidet Probleme mit sich überlagernden Auflagen.

Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie sofort den §19(3)-Prüfbericht. Damit gehen Sie zur Zulassungsstelle und lassen die neue Konfiguration im Fahrzeugschein eintragen – damit ist die Betriebserlaubnis wieder vollständig.

  • ABE im Fahrzeug ausreicht: keine Abnahme nötig (nur Dokument mitführen)
  • Teilegutachten: Änderungsabnahme §19(3) zwingend
  • Preis: ab 73 € brutto
  • Dauer: 20–30 Min. (reine Felgen) / 45–60 Min. (kombiniert)
  • Mitzubringen: Fahrzeugschein + vollständiges Gutachten
  • Reifen: Größe, LI und SI müssen passen
  • Spurplatten: in einem Termin mit eintragen lassen – günstiger

Häufige Fragen

Antworten zum Thema

Brauche ich für meine neuen Felgen eine Eintragung?
Nur wenn keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt, die genau Ihre Fahrzeug-Variante abdeckt. Bei einem Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO zwingend erforderlich.
Was kostet die Felgeneintragung?
Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO startet bei 73 € brutto. Bei Kombination mit Tieferlegung, Spurplatten oder Auspuff bleibt es meistens bei einem Gesamtpreis und ist deutlich günstiger als getrennte Termine.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), das komplette Teilegutachten oder die ABE der Felgen inklusive aller Anhänge und Auflagen, und bei kombinierten Umbauten zusätzlich alle weiteren Bauteilgutachten.
Was ist mit den Reifen?
Reifengröße, Tragfähigkeitsindex (LI) und Geschwindigkeitsindex (SI) müssen zur Felge und zum Fahrzeug passen – das ergibt sich aus dem Teilegutachten bzw. der ABE. Wir prüfen die korrekte Kombination vor Ort.
Was gilt für Distanzscheiben/Spurplatten?
Spurplatten brauchen ein eigenes Teilegutachten und werden in der Regel gemeinsam mit Felgen, Tieferlegung und ggf. Auspuff in einem Termin nach §19(3) StVZO eingetragen.
Wie lange dauert die Abnahme?
Eine reine Felgenabnahme dauert ca. 20–30 Minuten. Bei kombinierten Umbauten (Felgen + Fahrwerk + Spurplatten) etwa 45–60 Minuten.

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