Änderungsabnahme §19(3)
Felgen eintragen – ABE oder Teilegutachten
Kurz: Eine Felgeneintragung ist immer dann nötig, wenn keine ABE für genau Ihre Fahrzeug-Variante vorliegt. Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO kostet bei der GTÜ Prüfstelle Am Kuchenberg in Neunkirchen ab 73 € brutto. Mitzubringen: Fahrzeugschein und das vollständige Teilegutachten oder die ABE der Felgen.
Bei der Eintragung neuer Felgen entscheidet das mitgeführte Dokument: Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), die exakt Ihre Fahrzeug-Variante (Typ, Hubraum, Bauzeitraum) abdeckt, müssen Sie nur im Fahrzeug mitführen – keine Eintragung. Liegt nur ein Teilegutachten vor, ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO zwingend.
Wir prüfen vor Ort: korrekte Reifen-Felgen-Kombination (Größe, Tragfähigkeit LI, Geschwindigkeitsindex SI), Einhaltung aller im Gutachten genannten Auflagen, ausreichende Radhausabstände und Bodenfreiheit. Häufig schreibt das Gutachten zusätzliche Anbauteile vor (z. B. Bördelung des Radhauses, Kotflügelverbreiterungen).
Praktisch: Wer gleichzeitig Felgen + Tieferlegung + Spurplatten verbaut, sollte alle Umbauten in einem Termin gemeinsam eintragen lassen. Das ist deutlich günstiger als drei getrennte Abnahmen – und vermeidet Probleme mit sich überlagernden Auflagen.
Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie sofort den §19(3)-Prüfbericht. Damit gehen Sie zur Zulassungsstelle und lassen die neue Konfiguration im Fahrzeugschein eintragen – damit ist die Betriebserlaubnis wieder vollständig.
- ABE im Fahrzeug ausreicht: keine Abnahme nötig (nur Dokument mitführen)
- Teilegutachten: Änderungsabnahme §19(3) zwingend
- Preis: ab 73 € brutto
- Dauer: 20–30 Min. (reine Felgen) / 45–60 Min. (kombiniert)
- Mitzubringen: Fahrzeugschein + vollständiges Gutachten
- Reifen: Größe, LI und SI müssen passen
- Spurplatten: in einem Termin mit eintragen lassen – günstiger
Häufige Fragen
Antworten zum Thema
- Brauche ich für meine neuen Felgen eine Eintragung?
- Nur wenn keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegt, die genau Ihre Fahrzeug-Variante abdeckt. Bei einem Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO zwingend erforderlich.
- Was kostet die Felgeneintragung?
- Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO startet bei 73 € brutto. Bei Kombination mit Tieferlegung, Spurplatten oder Auspuff bleibt es meistens bei einem Gesamtpreis und ist deutlich günstiger als getrennte Termine.
- Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), das komplette Teilegutachten oder die ABE der Felgen inklusive aller Anhänge und Auflagen, und bei kombinierten Umbauten zusätzlich alle weiteren Bauteilgutachten.
- Was ist mit den Reifen?
- Reifengröße, Tragfähigkeitsindex (LI) und Geschwindigkeitsindex (SI) müssen zur Felge und zum Fahrzeug passen – das ergibt sich aus dem Teilegutachten bzw. der ABE. Wir prüfen die korrekte Kombination vor Ort.
- Was gilt für Distanzscheiben/Spurplatten?
- Spurplatten brauchen ein eigenes Teilegutachten und werden in der Regel gemeinsam mit Felgen, Tieferlegung und ggf. Auspuff in einem Termin nach §19(3) StVZO eingetragen.
- Wie lange dauert die Abnahme?
- Eine reine Felgenabnahme dauert ca. 20–30 Minuten. Bei kombinierten Umbauten (Felgen + Fahrwerk + Spurplatten) etwa 45–60 Minuten.
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